Wer wird ab dem 01.01.2016 gefördert?
„Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an
– junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
– Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
– Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.“ (Quelle: www.bafa.de)
Gerne informieren wir Sie zu Details über unsere kompetente und wirtschaftliche Unternehmensberatung. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf: kontakt@wiecon-ag.com